AGB - Allgemeine Verkaufsbedingungen
Art. 1 Vertragsbestimmungen - Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand
1.1 Die vorliegenden AVB regeln, unbeschadet eventueller ausdrücklicher schriftlicher Abweichungen, den Verkauf und Kauf der in der Bestellung auf der Rückseite dieses Dokuments angeführten Waren sowie aller vom Verkäufer durchgeführten Verkäufe. Unbeschadet einer gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung führt der Abschluss eines Kaufvertrages zwischen den Parteien, auf welcher Art und Weise auch immer, zur Annahme der vorliegenden AVB durch den Käufer.
1.2 Die Auftragsbestätigung mittels Übergabe der Ware an den Frachtführer kann in mehreren Übergaben aufgeteilt werden. In letzterem Fall gilt die Bestellung als teilweise bestätigt, wobei sich der Verkäufer beschränkt auf die effektiv dem Frachtführer übergebene Ware verpflichtet und die Bestellung für die nicht übergebene Ware als nicht bestätigt gilt. Es sind auch mehrere Teilbestätigungen, zu verschiedenen Zeitpunkten, einer einzigen Bestellung möglich, auch bis zur völligen Annahme derselben.
1.3 Der Versand von Preislisten oder Illustrationsmaterial der Produkte des Verkäufers, auf welchen nicht ausdrücklich „Angebot“ o.ä. steht, sind nicht als Angebot des Verkäufers zu verstehen. Die Ausdrücke „ohne Verpflichtung“, „solange vorhanden“ u.ä. auf einem Angebot binden den Verkäufer nicht an das Angebot, auch nicht im Fall der Annahme desselben durch den Käufer, außer bei darauffolgender schriftlicher Bestätigung oder entsprechender Durchführung seitens des Verkäufers. Das Angebot des Verkäufers ist nur dann als fest oder unwiderrufbar zu betrachten, wenn dieser es selbst schriftlich als solches bezeichnet und eine Gültigkeitsfrist der Klausel angibt.
1.4 Der Versand des Verkäufers von Mitteilungen, Prospekten und/oder Preislisten und/oder Produkten, auf welchen nicht ausdrücklich „Auftragsbestätigung“, o.ä. steht, gilt nicht als Annahme und Bestätigung der eingegangenen Bestellung, selbst wenn darin ausdrücklich auf diese Bestellung Bezug genommen wird, da die Bestellung ausdrücklich schriftlich oder mittels Durchführung gemäß obigem Absatz 1.2 bestätigt werden muss.
1.5 Für alles, was hier nicht ausdrücklich vorgesehen ist, unterstehen der Verkauf und Kauf zwischen den Parteien, auf welche die vorliegenden AVB anzuwenden sind, italienischem Gesetz, mit ausdrücklichem Verzicht auf das Wiener Abkommen, in Italien durch Gesetz Nr. 765 11.12.1985 in Kraft gesetzt.
1.6 Nach erfolgter Mitteilung der Bestellung kann diese vom Kunden nicht mehr widerrufen werden.
Art. 2 Broschüren und Muster - Änderungen
2.1 Preise, Qualität, Materialien, Farben und andere beschreibende Angaben der Kataloge, Broschüren, Rundschreiben, Werbungen, Illustrationen, Preislisten oder andere illustrative Unterlagen des Verkäufers, sowie die Eigenschaften der vom Verkäufer dem Käufer eventuell übermittelten Muster und Modelle haben ausschließlich hinweisenden Charakter und sind nicht Gegenstand der Gewährleistung gemäß Art. 1497 it. ZGB.
2.2 Darauffolgende Änderungen und/oder Verbesserungen der Maße der Modelle seitens des Zulieferers des Verkäufers werden vom Käufer akzeptiert, ohne dass ihm hieraus irgendein Beschwerderecht erwachsen könnte.
2.3 Der Verkäufer behält sich eventuelle handelsübliche Farbänderungen oder Änderungen der Holzmaserung vor. Der Verkäufer behält sich mögliche handelsübliche Stoffänderungen vor (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffe), insbesondere bezüglich leichter Abweichungen der Farbtöne der Stoffe von denen des Musters.
2.4 Im Fall von Nachbestellungen sind Farb-, Struktur- und Furnierabweichungen ausschließlich auf die Materialien zurückzuführen und begründen zugunsten des Käufers kein Beschwerderecht.
2.5 Im Fall von Sonderwünschen des Käufers stellen eventuelle Lackierungsunterschiede, welche ausschließlich auf die verwendeten Materialien zurückzuführen sind, keinen Grund für Beschwerden dar und begründen kein diesbezügliches Ersatzrecht.
2.6 Bei Massivmöbeln stellen Astlöcher und Holzspalten keinen Beschwerdegrund dar, da diese natürlichen Eigenschaften derselben sind und deren Handelswert nicht beeinträchtigen.
Art. 3 Lieferung
3.1 Unbeschadet anderer Vereinbarungen und unbeschadet des Art. 3.2 sind die in der Bestellung angegebenen und von den Parteien vereinbarten Lieferzeiten rein indikativ und nicht bindend. Eine Lieferverspätung erteilt dem Käufer kein Recht auf Zurückweisung der Ware, Auflösung des Vertrags oder Schadenersatz wegen ganz oder teilweise verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung.
3.2 Mangels ausdrücklicher Angabe der Lieferfrist auf der Bestellung oder der entsprechenden Bestätigung ist der Verkäufer, welcher die Bestellung zu bestätigen beabsichtigt, gehalten, die Produkte innerhalb von 30 Tagen ab dem Bestellungsdatum zu liefern. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Bestellung jedenfalls als nicht bestätigt.
Art. 4 Beschwerden und Gewährleistung
4.1 Unbeschadet der Bestimmungen des Art. 4.8 müssen Fehler, Schäden und Qualitätsmängel der verkauften Ware vom Käufer, bzw. gegebenenfalls vom Verbraucher im Sinne der unausweichlichen Gesetzbestimmungen, bei sonstigem Rechtsverlust, innerhalb von zwei Monaten ab Entdeckung schriftlich beanstandet werden. Dem Beschwerdeschreiben ist eine Kopie der Rechnung oder des Lieferscheins beizufügen.
4.2 Die Beschwerden müssen mittels Einschreiben an den Verkäufer versandt werden und die Mängel detailliert aufführen.
4.3 Die Gewährleistung betrifft mögliche Mängel, welche innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Ware auftreten.
4.4 Die Gewährleistung deckt nicht die möglichen Schäden, welche auf normale Abnutzung der Ware, Feuchtigkeit, Überhitzung der Räume, des Holzofens oder andere temperaturbedingte Einflüsse, Umweltbedingungen oder unsachgemäßen Gebrauch der gelieferten Ware zurückzuführen sind.
4.5 Die Gewährleistung ist ebenfalls bei leichter Abweichungen der Farbtöne des Holzes ausgeschlossen.
4.6 Sollte sich die Beschwerde als begründet erweisen, wird der Verkäufer, sofern möglich, die nicht vertragskonforme Ware auf eigene Kosten reparieren und/oder ersetzen.
4.7 Sollte sich die Beschwerde als unbegründet erweisen, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer alle von diesem zur Überprüfung der Begründetheit getragenen Kosten (Reisen, Gutachten usw.) zurückzuerstatten.
4.8 Bei Verkäufen an Personen, welche von Gesetzes wegen nicht als Verbraucher zu betrachten sind, müssen, in Abweichung von Art. 4.1, eventuelle Mängel dem Verkäufer innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung und/oder Entdeckung derselben mitgeteilt werden.
4.9 Beim Kauf von Ausstellungsware zu herabgesetzten Preisen nimmt der Käufer diese Ware in dem tatsächlichen Zustand an, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Kaufs befindet.
Art. 5 Montage
5.1 Der Käufer ermächtigt den Verkäufer, die Montage von Dritten durchführen zu lassen.
5.2 Die Angestellten des Verkäufers sind nicht ermächtigt, Arbeiten vorzunehmen, die nicht unter die Lieferung, Installation oder Montage der Ware fallen. Die Angestellten des Verkäufers führen keine Maurer-, Elektriker-, Maler- oder Hydraulikarbeiten durch. Diese Arbeiten müssen von spezialisierten Unternehmen oder Handwerkern verrichtet werden.
5.3 Der Verkäufer haftet für eventuelle Mängel nur, sofern diese direkte und unmittelbare Folgen der Montage sind und vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit seitens der mit der Montage Beauftragten verursacht wurden. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine jegliche Haftung für indirekte Schäden, aus welchem Rechtstitel auch immer, ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
5.4 Sofern Angestellte des Verkäufers oder Dritte, welche mit der Lieferung oder der Montage beauftragt sind, den Räumlichkeiten des Käufers Schaden zufügen, ist letzterer bei sonstigem Rechtsverlust gehalten, diese auf dem entsprechenden ausgehändigten Liefer- und Montageschein festzuhalten.
5.5 Der Käufer kann in keinem Fall die zum Zeitpunkt des Kaufs vereinbarten Zahlungen aufteilen und/oder verzögern.
Art. 6 Versand - Zahlung - Eigentumsvorbehalt
6.1 Unbeschadet abweichender schriftlicher Vereinbarungen trägt der Käufer das Transportrisiko.
6.2 Die Zahlung der Ware muss innerhalb der auf der Bestellung angegebenen Frist und auf die dort angegebene Weise erfolgen. Die vom Verkäufer in der Bestellung angegebene Bankverbindung ist für die Zahlungsübermittlung definitiv und bindend; der Käufer haftet somit für eventuelle Ausstände.
6.3 Auf jede Bestellung werden die zum Zeitpunkt der Bestätigung (schriftlich oder mittels Lieferung der Ware) gültigen Listenpreise angewandt. Der Käufer akzeptiert daher bereits jetzt eine jegliche Preisänderung (zurückzuführen auch auf mögliche Lohnerhöhungen, Erhöhung der Lieferantenpreise, Materialien, MwSt.-Sätze usw.), welche im Zeitraum zwischen der Bestellung und der entsprechenden Bestätigung eintreten sollte und verpflichtet sich unwiderruflich, den vom Verkäufer zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung angewandten Preis zu bezahlen.
6.4 Verspätungen oder Unregelmäßigkeiten bei der Zahlung berechtigen den Verkäufer, die Lieferungen abzubrechen oder laufende Verträge aufzulösen, auch wenn sich letztere nicht auf die fehlenden Zahlungen beziehen, sowie Schadenersatz für eventuell entstandene Schäden zu fordern. Dem Verkäufer stehen in jedem Fall - ab Ablauf der Zahlungsfrist, ohne Notwendigkeit der Inverzugsetzung - die Verzugszinsen zu berechnet auf der Grundlage des durchschnittlichen effektiven weltweit angewandten Zinssatzes der Banken und der Finanzvermittler für Darlehen und Handelsskonti, welche im Sinne und mit den Auswirkungen des Gesetzes 108/1996 oder entsprechenden darauffolgenden Bestimmungen vom Schatzministerium periodisch veröffentlicht werden.
6.5 Der Käufer ist zur vollständigen Zahlung des Warenpreises verpflichtet, auch im Fall von Beschwerde oder Streitigkeit. Die Aufrechnung mit eventuellen Forderungen, welche, aus welchem Grund auch immer, gegenüber den Verkäufer entstanden sind, ist jedenfalls ausgeschlossen.
6.6 Sollte der Käufer Finanzierungen durch Dritte erhalten, gilt jedenfalls als vereinbart, dass der Verkäufer die Ware erst dann liefert, wenn die Finanzierungsgesellschaft mittels Bestätigung des Abschlusses eines gültigen Finanzierungsvertrages ihre Zustimmung gegeben hat.
6.7 Sollte dem Käufer, bei nicht bestehender Finanzierung seitens Dritter, eine Ratenzahlung gemäß Art. 1523 ff. it. ZGB gewährt werden, erfolgt die Lieferung der Ware unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Ware. Im Fall einer Unterbrechung der Zahlungen können die vom Käufer bereits bezahlten und vom Verkäufer einkassierten Raten, unbeschadet eines eventuellen Schadenersatzanspruchs, vom Verkäufer als Strafgeld für die ausstehenden Zahlungen einbehalten werden.
6.8 Bei Verkauf der Ware unter Eigentumsvorbehalt gemäß Art. 6.7 verpflichtet sich der Käufer, im Falle einer Pfändung oder einer anderen gerichtlichen Maßnahme den Zustellungsbeamten oder Dritte unverzüglich darüber zu informieren, dass die gelieferten Waren im ausschließlichen Eigentum des Verkäufers stehen. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer hierüber unverzüglich schriftlich mittels Einschreibebrief (oder PEC info@pec.jungmann.it) in Kenntnis zu setzen.
Art. 7 Höhere Gewalt und übermäßige Härte
7.1 Im Fall von Bränden, Einstürzen, Überschwemmungen, Rohstoffmangel, Transportproblemen, Streiks, Sperrungen oder anderen auf höhere Gewalt zurückzuführenden Umständen, welche die Produktion in den Produktionsstätten des Verkäufers verhindern, deutlich herabsetzen oder die Transporte zwischen der Produktionsstätte des Verkäufers und dem Zielort der Produkte blockieren, haftet die betroffene Vertragspartei während der Dauer des Ereignisses höherer Gewalt nicht für Erfüllungsverzögerungen gemäß Art. 1256 it. ZGB. Sollte sich die Unmöglichkeit der Leistungserbringung als definitiv erweisen, erlöscht die Verpflichtung des Verkäufers.
7.2 Sollte aus einem anderen, für einen durchschnittlich erfahrenen Unternehmer dieses Wirtschaftssektors nicht vorhersehbaren, Grund die Leistung des Verkäufers - vor deren Ausführung - sich im Verhältnis zur ursprünglich vereinbarten Gegenleistung als übermäßig hart herausstellen, sodass sich das Verhältnis selbst um mehr als zehn Prozent ändert, kann der Verkäufer eine Änderung der Vertragsbedingungen verlangen und andernfalls den Vertrag als aufgelöst erklären.
Art. 8 Angaben des Käufers
8.1. Die aus der Bestellung hervorgehenden Angaben des Käufers sind zu allen steuerlichen und gesetzlichen Zwecken gültig.
Art. 9 Auslegung - Änderungen - Ungültige Klauseln
9.1 Eventuelle Anlagen oder Voraussetzungen bilden wesentlichen Bestandteil der Verträge, auf welche sie sich beziehen. Jeder Hinweis auf Preislisten, allgemeine Bedingungen oder anderes Material des Verkäufers oder Dritter bezieht sich auf die zum Zeitpunkt der Bezugnahme geltenden Unterlagen, unbeschadet anderer Bestimmungen; vorher zwischen den Parteien geltende Vereinbarungen sind als nichtig zu betrachten.
9.2 Die von den Parteien während der Verhandlungen oder der Durchführung des Vertrags abgegebenen Erklärungen oder das an den Tag gelegte Verhalten tragen ausschließlich zu der Auslegung desjenigen Vertrages bei, auf den sie sich bezogen hatten, und jedenfalls nur insofern, als sie den vorliegenden AVB oder den hiervon abweichenden Bestimmungen, welche von den Parteien schriftlich anlässlich des Abschlusses des betreffenden Vertrages vereinbart wurden, nicht widersprechen.
9.3 Eine jegliche Änderung oder Ergänzung der Verträge, auf welche die vorliegenden AVB Anwendung finden, müssen bei sonstiger Nichtigkeit schriftlich erfolgen. Abweichungen von einer oder mehreren Bestimmungen der vorliegenden AVB dürfen nicht extensiv oder analog ausgelegt werden und sind nicht Anzeichen einer Absicht, von einer Anwendung der AVB insgesamt abzusehen.
9.4 Im Fall ungültiger oder unwirksamer Vertragsbestimmungen ist der Vertrag in seiner Gesamtheit so auszulegen, als enthalte er alle Klauseln, welche rechtmäßig erlauben, das vordergründige Ziel des die fraglichen Bestimmungen enthaltenden Vertrags zu erreichen.
Art. 10 Privacy
10.1 Ihre Daten werden im Sinne des Art. 13 Reg. UE 2016/679 (DSGVO) verarbeitet. Die vollständige Aufklärung sowie die Rechte des Betroffenen sind auf unserer Homepage http://www.jungmann.it abzurufen.
Art. 11 Gerichtsstand
11.1 Unbeschadet der Zuständigkeit des Gerichtsstandes am Wohnsitz des Verbrauchers in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen, ist für jedes Streitverfahren bezüglich der oder in Zusammenhang mit den Verträgen, auf welche die vorliegenden AVB Anwendung finden (und welche sich rein beispielshalber auf Gültigkeit, Auslegung, Durchführung, Auflösung, Rücktritt beziehen), Brixen (BZ) ausschließlicher Gerichtsstand.
Arbeitsschutz und Unfallverhütung
Der Kunde bestätigt im Sinne der Gesetze zum Arbeitsschutz, dass zum Zeitpunkt der Montage die Benützungsgenehmigung für jene Räume, wo vertragsgegenständliche Möbel geliefert und/oder montiert werden, vorliegt. Ist dies nicht der Fall, verpflichtet er sich, den Auftragnehmer spätestens 4 Wochen vor Montagebeginn per E-Mail an die Adresse info@jungmann.it zu informieren und den Namen und die Kontaktdaten des Sicherheitskoordinators mitzuteilen, damit der Einsatzsicherheitsplan (POS) erstellt und mit diesem abgestimmt werden kann. In letzterem Fall entstehen Kosten in Höhe von € 55,00 inkl. MwSt. für den Verwaltungsaufwand, welche vom Kunden getragen werden.